Allgemeine Geschäftsbedingungen
Göttingen, 37079 · Deutschland
Stand: Februar 2026
Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FG Media UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Conveso" oder „Anbieter" genannt, und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungsleistungen, Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung sowie die Nutzung der Conveso-Plattform und zugehöriger Module.
1.2 Conveso richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Conveso stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen gegenüber demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
Leistungsgegenstand
2.1 Conveso erbringt folgende Leistungen, die jeweils durch individuelle Leistungsscheine oder Angebote konkretisiert werden:
Prozessberatung und Workshops: Analyse und Dokumentation von Geschäftsprozessen des Auftraggebers
Prozessautomatisierung: Entwicklung, Implementierung und Betrieb von automatisierten Workflows
Softwaremodule (Brick Builder): Bereitstellung modularer Softwarekomponenten als SaaS-Lösung
KI-gestützte Leistungen: Einsatz künstlicher Intelligenz zur Prozessanalyse, Fehlerdiagnose und Workflow-Generierung
Wartung und Support: Betreuung der implementierten Systeme und Workflows
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Leistungsschein. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert beauftragt und vergütet.
2.3 Conveso ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und die Datenschutzanforderungen erfüllt sind.
Vertragsschluss
3.1 Angebote von Conveso sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung von Conveso oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Conveso alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz, der für die Koordination und Freigabe von Arbeitsergebnissen zuständig ist.
4.3 Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Conveso. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend; entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Prozesse und Inhalte. Er stellt Conveso von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner Systeme durchzuführen. Conveso übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf unterlassene Datensicherungen zurückzuführen sind.
Prozessberatung und Workshops
5.1 Workshops und Beratungsleistungen werden auf Basis vereinbarter Tagessätze oder Pauschalpreise abgerechnet, wie im Angebot ausgewiesen.
5.2 Die im Rahmen von Workshops erstellten Dokumentationen, Prozessanalysen und Handlungsempfehlungen stellen Arbeitsergebnisse von Conveso dar und werden dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung zur Nutzung überlassen.
5.3 Termine für Workshops sind spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Datum schriftlich abzusagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen werden 80 % des vereinbarten Honorars als Ausfallgebühr berechnet.
5.4 Die im Rahmen der Beratung erarbeiteten Prozessempfehlungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegenden Informationen und stellen keine rechtliche, steuerliche oder branchenspezifische Fachberatung dar.
Prozessautomatisierung und Workflow-Dienste
6.1 Conveso entwickelt und implementiert Automatisierungs-Workflows auf Basis marktführender Technologien. Die konkrete technische Umsetzung obliegt Conveso nach eigenem Ermessen, sofern die vereinbarte Funktionalität erfüllt wird.
6.2 Workflow-Executions werden entsprechend der im Leistungsschein vereinbarten Konditionen abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der protokollierten Execution-Daten im System von Conveso.
6.3 Der Auftraggeber erhält Einsicht in seine Execution-Daten über die Conveso-Plattform. Die Abrechnungsdaten gelten als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang schriftlich widerspricht.
6.4 Conveso betreibt die Automatisierungs-Infrastruktur auf Servern in Deutschland. Eine Verarbeitung oder Speicherung von Workflow-Daten außerhalb der EU findet nicht statt, es sei denn, der Auftraggeber beauftragt ausdrücklich die Integration von Diensten mit Drittlandsbezug.
6.5 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die inhaltliche Korrektheit und Rechtmäßigkeit der durch Automatisierungen verarbeiteten Daten. Conveso prüft die Inhalte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit.
6.6 Geplante Wartungsfenster werden dem Auftraggeber mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt. Ungeplante Wartungen werden so schnell wie möglich mitgeteilt.
Softwaremodule und SaaS-Nutzung (Brick Builder)
7.1 Conveso stellt dem Auftraggeber modulare Softwarekomponenten (nachfolgend „Module" oder „Bricks") als Software-as-a-Service zur Verfügung. Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
7.2 Module werden auf Basis standardisierter Komponenten erstellt und individuell konfiguriert. Das geistige Eigentum an den Basiskomponenten verbleibt bei Conveso. Individuelle Anpassungen, die der Auftraggeber vollständig bezahlt hat, werden diesem nach Vertragsende in Form von exportierbaren Daten übergeben.
7.3 Der Auftraggeber darf die bereitgestellten Module nicht reverse engineeren, dekompilieren oder disassemblieren; nicht an Dritte weiterverkaufen oder sublizenzieren; nicht für Zwecke nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen; sowie Sicherheitsmechanismen nicht umgehen oder manipulieren.
7.4 Conveso ist berechtigt, Module und Funktionen weiterzuentwickeln. Wesentliche Änderungen, die bestehende Funktionen einschränken, werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.
7.5 Die vereinbarte Verfügbarkeit der Plattform beträgt 99,0 % im Jahresmittel, gemessen an der Verfügbarkeit der Kernfunktionen. Ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, höhere Gewalt sowie Ausfälle, die auf Drittdienste zurückzuführen sind.
7.6 Für den Fall, dass Conveso den Betrieb eines Moduls dauerhaft einstellt, wird der Auftraggeber mindestens 90 Tage im Voraus informiert und erhält innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren.
KI-Funktionen und autonome Automatisierung
8.1 Unverbindlichkeit von KI-Ergebnissen
Alle durch künstliche Intelligenz generierten Inhalte, Klassifizierungen, Prozessempfehlungen, Workflow-Strukturen und automatisierten Aktionen sind unverbindliche Vorschläge. Sie ersetzen keine fachkundige menschliche Prüfung. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Prüfung, Bewertung und Freigabe sämtlicher KI-generierter Ergebnisse vor deren produktivem Einsatz.
8.2 Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte
Conveso haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von KI-generierten Inhalten, Empfehlungen oder automatisierten Aktionen entstehen. Dies gilt insbesondere für inhaltliche Unrichtigkeit, Unvollständigkeit, mangelnde Aktualität oder fehlende Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme technologiebedingte Fehler, sogenannte „Halluzinationen", produzieren können.
8.3 Autonome KI-Aktionen (Full Auto Mode)
Automatisierte KI-Aktionen, bei denen das System ohne menschliche Freigabe eigenständig operative Entscheidungen trifft oder externe Aktionen auslöst, werden ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligungserklärung des Auftraggebers aktiviert. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den zuständigen Ansprechpartner bei Conveso zu richten.
8.4 API-Keys und Drittkosten
Soweit KI-Funktionen die Nutzung von Diensten Dritter erfordern (insbesondere Anthropic Claude, OpenAI GPT oder vergleichbare Anbieter), stellt der Auftraggeber die erforderlichen API-Schlüssel eigenverantwortlich bereit. Die durch die API-Nutzung entstehenden Token-Kosten und sonstigen Nutzungsgebühren entstehen unmittelbar im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter. Conveso hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung dieser Anbieter und übernimmt keine Haftung für anfallende Kosten oder Abrechnungsdifferenzen.
8.5 Datenschutz bei KI-Verarbeitung
Die Verarbeitung von Kundendaten durch KI-Modelle erfolgt ausschließlich über API-Schnittstellen im Rahmen der beauftragten Funktionen. Eine Speicherung oder Verwendung der übermittelten Daten durch KI-Anbieter zu eigenen Trainingszwecken findet bei der API-Nutzung nach aktuellem Stand der jeweiligen Anbieter-Nutzungsbedingungen nicht statt. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich dafür, keine personenbezogenen Daten an KI-Modelle zu übermitteln, die nicht im Rahmen der vereinbarten Verarbeitung liegen oder für die keine ausreichende Rechtsgrundlage nach DSGVO besteht.
8.6 Verfügbarkeit von KI-Diensten
Die Verfügbarkeit KI-gestützter Funktionen ist abhängig von der Verfügbarkeit der eingesetzten Drittanbieterdienste. Conveso übernimmt keine Gewährleistung für die unterbrechungsfreie Bereitstellung dieser Dienste und haftet nicht für Ausfälle oder Leistungseinschränkungen, die auf Drittanbietern beruhen.
8.7 Wechsel und Aktualisierung von KI-Modellen
Conveso behält sich vor, die eingesetzten KI-Modelle zu aktualisieren, zu ergänzen oder durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen angekündigt.
8.8 Feedback- und Meldepflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, KI-generierte Aktionen und Ergebnisse regelmäßig zu prüfen. Fehlerhaftes, unerwünschtes oder schädliches Verhalten des KI-Systems ist Conveso unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme, schriftlich zu melden. Bei aktiviertem Autonomiemodus gilt eine erhöhte Prüfpflicht des Auftraggebers.
8.9 Protokollierung (Audit Log)
Sämtliche KI-gestützten Aktionen werden in einem Audit Log vollständig und manipulationssicher protokolliert. Der Auftraggeber hat jederzeit Zugriff auf die ihn betreffenden Protokolleinträge und kann die Entscheidungsgrundlagen der KI-Aktionen nachvollziehen. Die Protokolle werden für mindestens 12 Monate aufbewahrt.
8.10 Haftungsobergrenze für KI-Schäden
Die Haftung von Conveso für Schäden, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Funktionen stehen, ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Lizenzgebühren, die der Auftraggeber in den dem Schadensereignis vorangegangenen 12 Kalendermonaten an Conveso geleistet hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Conveso, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Haftungsfällen.
Datenschutz und DSGVO
9.1 Soweit Conveso im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
9.2 Der Auftraggeber ist und bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten, die er in die Systeme von Conveso einpflegt oder durch Automatisierungen verarbeiten lässt. Er gewährleistet, dass für jede Datenverarbeitung eine geeignete Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO besteht.
9.3 Alle Kundendaten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland bzw. der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers und auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO oder eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO.
9.4 Conveso setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO ein, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Diese umfassen insbesondere Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Protokollierung.
9.5 Datenpannen (Security Breaches) im Sinne des Art. 33 DSGVO werden dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, gemeldet, damit dieser seinen gesetzlichen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden nachkommen kann.
9.6 Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder dem Auftraggeber in einem gängigen Dateiformat übergeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist, dauerhaft geheim zu halten.
10.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verletzung dieser Vereinbarung), die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, oder die von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden.
10.3 Conveso ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht. Eine inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistungen erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
10.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
11.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Leistungsschein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
11.2 Wiederkehrende Leistungen (SaaS-Module, Wartung) werden monatlich oder im vereinbarten Turnus in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen werden nach Abnahme oder gemäß vereinbartem Zahlungsplan abgerechnet.
11.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
11.4 Bei Zahlungsverzug ist Conveso berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
11.5 Conveso ist berechtigt, Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zum Beginn eines neuen Abrechnungsmonats anzupassen. Erhöhungen über 10 % p.a. berechtigen den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Leistungsteils.
11.6 Execution-basierte Abrechnungen erfolgen anhand der protokollierten Systemdaten. Der Auftraggeber erhält monatlich eine detaillierte Aufstellung. Einwände gegen die Abrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich zu erheben.
Gewährleistung und Mängelrüge
12.1 Conveso erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Qualität der Ergebnisse wird nur garantiert, soweit diese im Angebot oder Leistungsschein ausdrücklich zugesichert ist.
12.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, schriftlich und mit aussagekräftiger Beschreibung des Fehlerbilds zu melden. Bei Software-Leistungen ist ein reproduzierbarer Fehlernachweis bereitzustellen.
12.3 Conveso hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Rücktritt vom Vertrag verlangen.
12.4 Für Leistungen, die auf Basis von KI-Generierung erstellt wurden, gilt § 8 dieser AGB. Eine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ausgaben ist ausgeschlossen.
Haftung
13.1 Conveso haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Conveso nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die in den letzten 12 Monaten von dem betroffenen Leistungsbereich gezahlten Vergütungen.
13.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Folgeschäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
13.4 Für Schäden, die durch Drittdienste (Supabase, Vercel, KI-Anbieter etc.) verursacht werden, haftet Conveso nur, wenn sie die Auswahl oder Überwachung dieser Dienste schuldhaft vernachlässigt hat.
13.5 Für KI-spezifische Haftungsbeschränkungen gilt ergänzend § 8.10 dieser AGB.
13.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Conveso.
Laufzeit und Kündigung
14.1 Vertragslaufzeit: Verträge über wiederkehrende Leistungen (SaaS-Module, Wartungsverträge) werden auf unbestimmte Zeit oder für eine im Angebot festgelegte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
14.2 Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich. Bei einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung erst zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich.
14.3 Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Conveso insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit der Zahlung in Verzug ist; die Nutzungsrechte aus § 7.3 verletzt; über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird; oder wiederholt und schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
14.4 Kündigung einzelner Module: Module (Bricks) können unabhängig voneinander gekündigt werden, sofern keine technischen Abhängigkeiten bestehen, die den Betrieb wesentlicher Funktionen beeinträchtigen. Conveso weist den Auftraggeber auf solche Abhängigkeiten hin.
14.5 Folgen der Beendigung: Nach Vertragsende werden alle Zugänge deaktiviert, alle Kundendaten gemäß § 9.6 übergeben oder gelöscht, offene Rechnungen sofort fällig und laufende Automatisierungen deaktiviert. Für eine geordnete Übergabe stellt Conveso auf Wunsch einen Übergabe-Support von bis zu 30 Tagen gegen gesonderte Vergütung bereit.
14.6 Kündigungsform: Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) an die im Vertrag oder auf der Website von Conveso angegebene Adresse. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Urheberrecht und geistiges Eigentum
15.1 Alle von Conveso im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten Softwarekomponenten, Workflows, Architekturen und Systeme sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Conveso, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
15.2 Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn entwickelten und bereitgestellten Leistungen.
15.3 Individuelle Entwicklungen, die der Auftraggeber vollständig nach vereinbartem Pauschalpreis vergütet hat und die ausschließlich für ihn konzipiert wurden, gehen nach vollständiger Zahlung in das Nutzungsrecht des Auftraggebers über. Basiskomponenten und wiederverwendbare Module verbleiben stets bei Conveso.
15.4 Der Auftraggeber räumt Conveso das Recht ein, im Rahmen der Leistungserbringung auf die bereitgestellten Daten, Systeme und Prozesse zuzugreifen.
Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Göttingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.4 Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Hauptvertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
16.5 Keine Abtretung: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Conveso auf Dritte zu übertragen.