Ein Gesetz, das auch Sie betrifft
Seit dem 1. August 2024 ist der EU AI Act in Kraft. Viele Geschäftsführer im technischen Grosshandel haben das Thema bislang als regulatorisches Hintergrundrauschen abgetan. Verständlich: Im Tagesgeschäft zwischen Auftragserfassung, Lieferengpässen und Personalknappheit bleibt wenig Zeit für Gesetzestexte aus Brüssel. Doch genau das ist riskant.
Der EU AI Act betrifft nicht nur Tech-Konzerne oder KI-Entwickler. Er richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sogenannte "Deployer". Und wenn Sie im SHK-, Elektro- oder MRO-Grosshandel bereits mit KI-gestützten Tools arbeiten, etwa für Bedarfsprognosen, automatisierte Angebotserstellung oder Kundenkommunikation, dann sind Sie ein Deployer im Sinne des Gesetzes.
Was bedeutet das konkret? Welche Fristen laufen bereits? Und was sollten Sie als Erstes tun? Genau darum geht es in diesem Beitrag.
EU AI Act: Die wichtigsten Eckpunkte für den Grosshandel
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein. Für den technischen Grosshandel sind vor allem zwei davon relevant:
Die vier Risikoklassen des EU AI Act:
- Verbotene KI-Praktiken (seit Februar 2025 in Kraft): Social Scoring, manipulative Techniken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
- Hochrisiko-KI-Systeme: KI in sicherheitsrelevanten Bereichen, HR-Entscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen. Strenge Dokumentations- und Überwachungspflichten.
- Begrenzte Risiken: Chatbots, KI-generierte Inhalte. Transparenzpflichten (Kennzeichnung).
- Minimale Risiken: Die meisten Standard-KI-Anwendungen. Keine besonderen Auflagen, aber Empfehlungen.
Die meisten KI-Anwendungen im Grosshandel fallen in die Kategorien 3 und 4. Denken Sie an Chatbots im Kundenservice, KI-gestützte Produktempfehlungen oder automatisierte E-Mail-Klassifikation. Hier gelten vor allem Transparenzpflichten: Ihre Kunden und Mitarbeiter müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
Anders sieht es aus, wenn Sie KI für Personalentscheidungen einsetzen, etwa automatisierte Vorauswahl von Bewerbungen oder Leistungsbewertungen. Dann befinden Sie sich im Hochrisiko-Bereich mit deutlich strengeren Anforderungen.
Welche Fristen gelten, und was ist bereits aktiv?
Der EU AI Act wird stufenweise wirksam. Das ist einerseits eine Entlastung, weil nicht alles auf einmal kommt. Andererseits bedeutet es: Einige Pflichten gelten schon jetzt.
Für den Grosshandel heisst das ganz praktisch: Wenn Sie heute einen KI-Chatbot im Einsatz haben, müssen Sie bereits sicherstellen, dass Nutzer darüber informiert werden. Wenn Sie KI-Systeme für HR-Entscheidungen nutzen oder planen, sollten Sie spätestens jetzt mit der Vorbereitung beginnen, denn die Anforderungen an Dokumentation, Risikoanalyse und menschliche Aufsicht sind erheblich.
Unsere Erfahrung bei Conveso zeigt: Die wenigsten Grosshändler haben heute einen vollständigen Überblick darüber, welche KI-Systeme überhaupt im Unternehmen im Einsatz sind. Das ist der erste Engpass, den Sie lösen sollten.
Was ein Geschäftsführer im Grosshandel konkret tun sollte
Vergessen Sie für einen Moment die juristischen Details. Die entscheidende Frage lautet: Was ist der pragmatische erste Schritt? Aus unserer Beratungspraxis bei Conveso empfehlen wir folgenden Fahrplan:
- KI-Inventar erstellen: Listen Sie alle Tools und Systeme auf, die in Ihrem Unternehmen KI-Funktionen nutzen. Das betrifft nicht nur Eigenentwicklungen, sondern auch eingebettete KI in ERP-Systemen, CRM-Plattformen oder E-Commerce-Tools. Viele Grosshändler unterschätzen, wie viele KI-Komponenten bereits in bestehenden Softwarelösungen stecken.
- Risikoklassen zuordnen: Bewerten Sie für jedes identifizierte System, in welche Risikoklasse es fällt. Für die allermeisten Anwendungen im Grosshandel wird das Ergebnis beruhigend sein: minimales oder begrenztes Risiko.
- Transparenzpflichten umsetzen: Kennzeichnen Sie Chatbots, automatisierte E-Mails und KI-generierte Inhalte. Das ist oft mit wenig Aufwand möglich und schützt Sie sofort.
- Dokumentation aufbauen: Halten Sie fest, welche KI-Systeme Sie einsetzen, zu welchem Zweck und wer intern verantwortlich ist. Diese Dokumentation wird bei Hochrisiko-Systemen Pflicht, ist aber auch bei einfacheren Anwendungen sinnvoll.
- Verantwortlichkeiten klären: Definieren Sie, wer im Unternehmen das Thema KI-Compliance verantwortet. Das muss keine Vollzeitstelle sein, aber es braucht eine klare Zuständigkeit.
- Weiterbildung starten: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Tools. Der EU AI Act verlangt ab August 2025 "ausreichende KI-Kompetenz" bei allen Mitarbeitern, die mit KI-Systemen arbeiten.
Praxis-Tipp: Klein anfangen, aber anfangen
Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Starten Sie mit dem KI-Inventar. In den meisten Grosshandelsunternehmen lässt sich das innerhalb von ein bis zwei Wochen erstellen. Damit haben Sie eine solide Grundlage für alle weiteren Schritte. Wer Unterstützung bei der Bewertung braucht, findet in unserer strategischen KI-Beratung einen praxiserprobten Einstieg.
Chancen statt nur Pflichten: Der EU AI Act als Hebel
Regulierung klingt erstmal nach Bürokratie. Und ja, der EU AI Act bringt neue Pflichten mit sich. Aber er bietet dem technischen Grosshandel auch eine echte Chance.
Warum? Weil er Sie dazu zwingt, Ordnung zu schaffen. Viele Unternehmen setzen KI-Tools ein, ohne eine klare Übersicht zu haben. Welche Daten fliessen wohin? Wer prüft die Ergebnisse? Was passiert, wenn ein System fehlerhafte Empfehlungen gibt? Diese Fragen sollten Sie ohnehin beantworten können, unabhängig von jedem Gesetz.
Die Unternehmen, die den EU AI Act als Anlass nehmen, ihre KI-Landschaft zu ordnen und Prozesse sauber zu dokumentieren, stehen am Ende besser da als vorher. Nicht trotz der Regulierung, sondern wegen ihr.
Wer jetzt strukturiert vorgeht, baut gleichzeitig die Grundlage für den nächsten sinnvollen KI-Einsatz. Denn wenn Sie erst einmal wissen, wo KI in Ihrem Unternehmen welchen Mehrwert liefert und wo nicht, können Sie gezielter investieren. Das ist ein echter Hebel für die Implementierung neuer Automatisierungslösungen.
Übrigens: Viele KI-Projekte scheitern nicht an der Technologie, sondern an fehlender Vorbereitung. Der EU AI Act erzwingt genau diese Vorbereitung. Wenn Sie tiefer in das Thema einsteigen möchten, lesen Sie unseren Beitrag zu den häufigsten Gründen, warum KI-Projekte scheitern.
Strafen und Durchsetzung: Wie ernst ist das Ganze?
Eine berechtigte Frage. Schliesslich gibt es viele Gesetze, deren Durchsetzung eher lax ist. Beim EU AI Act sieht das anders aus.
Die Bussgelder sind empfindlich: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für Verstösse gegen verbotene Praktiken. Für andere Verstösse gelten gestaffelte Obergrenzen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Umsatzes. Für KMU und Start-ups gelten zwar niedrigere Grenzen, aber auch die können existenzbedrohend sein.
Noch wichtiger: Die nationalen Aufsichtsbehörden werden gerade aufgebaut. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur die zentrale Rolle übernehmen. Ab 2026 sind Marktüberwachungsaktivitäten zu erwarten.
Für den technischen Grosshandel bedeutet das: Ignorieren ist keine Strategie. Gleichzeitig sollten Sie das Thema nüchtern betrachten. Die allermeisten Grosshändler bewegen sich im Bereich minimaler und begrenzter Risiken. Wenn Sie die grundlegenden Transparenzpflichten erfüllen und Ihre KI-Nutzung dokumentieren, sind Sie auf einem guten Weg.
So gehen Sie es an
Der EU AI Act ist kein Grund zur Panik. Aber er ist ein guter Grund, jetzt zu handeln. Die Fristen laufen, die Anforderungen sind klar, und der Aufwand ist für die meisten Grosshandelsunternehmen überschaubar, wenn Sie strukturiert vorgehen.
Fangen Sie mit dem KI-Inventar an. Klären Sie Verantwortlichkeiten. Setzen Sie die Transparenzpflichten um. Und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre KI-Strategie insgesamt auf eine solide Basis zu stellen.
Wenn Sie sich fragen, wo Ihr Unternehmen heute steht und welche Schritte als nächstes sinnvoll sind: Wir helfen Ihnen gerne dabei, das einzuordnen. Melden Sie sich für ein unverbindliches Gespräch über unsere Kontaktseite.